Dienstag, 28. Januar 2014

Von einem eisigen Morgen im Januar in einem Jahr wie jedes andere


Diesen Beitrag habe ich zum ersten Mal am 25.01.2013 veröffentlicht - aber, da er noch immer nicht weniger aktuell und heute wieder und noch Januar ist, wenn auch nicht überall eisig ...
„Ein eisiger Januar-Morgen. Noch ist es dunkel. Die dünne Schneedecke dämpft die Geräusche. Die winterliche Natur lädt uns zur Winterruhe, zur Rückbesinnung ein. Warum fühlen sich Menschen nicht als Bestandteil der Natur und ihrer Kreisläufe? Warum dürfen sie sich die Winterruhe nicht gönnen, wie alle anderen Geschöpfe?
Noch bevor die ersten Sonnenstrahlen den Tagesanbruch ankündigen, stehen sie da, wie allmorgendlich, jahraus, jahrein, und warten auf den Bus. Vor sieben hat sie die Pflichterfüllung an diese Haltestelle gebracht: jene Schülerinnen und Schüler, die der Bus nun zur Schule befördern wird. Werden sie, die da so tapfer warten, auch so tapfer den Vormittag durchstehen, bis der Bus sie mittags wieder heimbringt? Oder wird bloß ihr Körper anwesend sein, indes ihr bereits belasteter Geist sich gegen die vielen Schreib-, Lese-, Rechen- und anderen unzähligen Aufgaben zur Wehr setzen wird? Wie anwesend sind Menschen, die unnötiges, unbrauchbares Zeug einpauken müssen – oder die sich langweilen?
Um solche Mißstände wissen wir. Wir wissen auch um die Widersinnigkeit solcher Lernmethoden. Ebenso wissen wir darum, daß solcher Tagesrhythmus weder gesundheitsgerecht ist noch förderlich für die Erfahrungsfreude. Wir sehen auch die anfängliche und allmählich schwindende Wißbegierde junger Menschen. Weshalb dann so ein Attentat auf die Lebendigkeit? Wie begründen?
Wie können wir ihr Stehen zur nächtlichen Winterstunde begründen? Mit dem Fahrplan, der an verkehrstechnische und personalbedingte Zwänge gebunden ist und sich an den schulischen Stundenplan anpassen muß, welcher wiederum die Erfordernisse der arbeitenden Bevölkerung zu berücksichtigen hat?
Begründen?
Oder sollen wir es damit begründen, daß sie, die 7-, 8- oder 15-, 16-jährigen (fahren sie danach nicht ohnehin mit ihrem Mofa umher?) früh dressiert und an Pflichten gewöhnt werden sollen – ‚wo kämen wir sonst hin, wenn wir uns nach dem Lustprinzip richteten?‘!
Oder begründen wir es damit, daß es so am bequemsten ist: die geliebten Kinder sind wir los, indem wir sie sinnvoll beschäftigt wissen! Nun können wir all unsere Ideale auf sie übertragen, insbesondere jenes, daß sie es mal besser haben sollen, wofür wir uns aufgeopfert haben. Los-Sein: die Lösung, die unser Gewissen und unsere Nerven entlastet. Sich der Schule zu entledigen, würde fürwahr das Ende der Bequemlichkeit bedingen und einläuten!
Dies ist eine der Seiten eines vielfältigen Spannungsverhältnisses, und zwar die Seite, die uns betrifft. Diese Seite könnte uns dazu bewegen, die Schule zum Inbegriff des Bösen zu erheben, uns mitschuldig an ihrem Wirken zu fühlen. Wie naheliegend die Verführung, eine geschickte Verschwörungstheorie aufzubauen! Sind denn diese Kinder, die da auf den Bus warten, nur Projektionsobjekte unserer leidvollen Vergangenheit, an denen wir uns entschädigen, uns also schadlos halten? Sind sie nur Übertragungsempfänger hehrer Ideale? Wer gibt uns das – nach Überheblichkeit stinkende – Recht zum Mitleid mit ihnen?
Sind sie, die bei dunkler und kalter Nacht zur Schule fahren, nicht auch selbstbestimmte Träger und Präger ihrer Lebendigkeit, ihres Hoffens, ihres Handelns? Wer sagt uns, daß sie nicht auch anders handeln könnten, wenn sie wollten? Wer sagt uns, daß sie nicht sogar freiwillig zur Schule fahren, darauf wartend, auch bald selber an der ihnen im Augenblick vorenthaltenen Macht teilhaben zu können? Daß sie froh sind, dem Elternhaus zu entfliehen, um mit netten Menschen zusammenzukommen? Vielleicht ist ihnen der Schulalltag sogar ‚wurscht‘, nachdem sie seine Verlogenheit erkannt haben und sie das Rollenspiel der bestmöglichen Anpassung, als Grundlage für Erfolg, so meisterhaft beherrschen, daß sie ihre Ruhe haben? Was artikuliert der Spruch: ‚Sie wollen nur unser Bestes – doch wir werden es ihnen nicht geben!‘?
Es ist gleichgültig, ob sie aufgrund subtiler Manipulationen, wie ich sie weiter oben dargestellt habe, wollen sollen, was sie tun, oder ob sie von innen heraus wollen, was sie müssen. Der Konflikt offenbart sich erst, wenn sie nicht wollen, wenn sie nicht wollen.“


Dieser Text entstammt dem Beitrag Stell dir vor es ist Schule – und niemand geht hin! des Philosophen Bertrand Stern (enthalten in dem von Johannes Heimrath herausgegebenen Sammelband Die Entfesselung der Kreativität – Das Menschenrecht auf Schulvermeidung). Auf der Rückseite des Buches heißt es:


„Dieser Sammelband basiert auf Vorträgen, die auf einem Symposium des Vereins ‚Freies Lernen ohne Schulzwang (FLOSZ)‘ im Juni 1987 sowie auf dem 6. Regensburger Kongreß im Oktober 1987 gehalten wurden. (…)
Der Band greift  den hochaktuellen und gesellschaftspolitisch brisanten Bereich der Entschulung und Entstaatlichung des Bildungswesens auf. Er liefert provokative Thesen zur Begründung und Notwendigkeit einer freien Bildung in einer offenen und demokratischen Gesellschaft.“


 1987! Vor 25 Jahren, einem viertel Jahrhundert!

In der Zeit zwischen beiden Veranstaltungen, auf denen der Band basiert, bin ich eingeschult worden, genauer am 1. September 1987 (meine kleine persönliche Anekdote dazu am Rande: In der Nacht zum 1. September bin ich mit fürchterlichen Bauchschmerzen aufgewacht und habe mich übergeben müssen. Diese Begebenheit ist mir sehr im Gedächtnis geblieben und für mich heute von höherer symbolischer Bedeutung als damals ...)
Was mich wirklich entsetzt, ist die Erkenntis, dass schon vor so langer Zeit von engagierten Menschen, die sich für eine freie, dem Menschen würdige und ihn würdigende Bildung einsetzten, etwas beschrieben und aufgegriffen wurde, woran sich anscheinend bis heute rein gar nichts geändert hat. Im Gegenteil: Die Notwendigkeit einer freien Bildung ist in meinen Augen heute von größerer Brisanz als je zuvor!

Was geschieht, wenn sie nicht wollen? Dürfen sie nicht wollen?
Im Jahr 2012 (dem Jahr, in dem die Welt nicht unterging, somit wir also weitere Gelegenheit haben, sie zu verbessern, indem wir uns z.B. über die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte Gedanken machen) stellte Bertrand Stern in einem Vortrag seinem Publikum diese Fragen. 

"Unsere Schulgesetze (Ländergesetze) sagen nein. Unser Grundgesetz sagt ja." 

Und nun?    


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 Nachtrag am 28.01.2014

Zitat aus dem Beschluss eines Familiengerichts aus dem Jahre 2013:

„... dem steht auch nicht entgegen, dass die Kinder auch in ihrer persönlichen Anhörung geäußert haben, die Schule nicht mehr besuchen zu wollen, denn aufgrund ihres Alters sind sie schon objektiv nicht in der Lage, die Tragweite einer solchen Entscheidung einschätzen zu können ...“
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 „Allein wie halten Sie es mit der Annahme, da der junge Mensch doch nur ein ‚Kind‘ sei, könne er unmöglich entscheiden, was jetzt und vor allem später wichtig ist? Dies beleidigt nicht alleine die Potenz des Menschen; dieser eklatante Verstoß gegen die Grundzüge unserer Verfassung ist zumindest skandalös – wenn nicht sogar kriminell!“ (S. 22)
 
„Wird aber der Subjekt-Status infragegestellt, dann verkommt die Person zum Objekt, das seine autonome Selbstdefinition – eben weil er Mensch ist – abgibt an eine äußerlich orientierte Definitionsmacht. Der Unterschied ist gravierend, denn der Status als Objekt bedingt jene heimlichen und unheimlichen Herrschaften, die mit dem stets auftauchenden Alibi des Wohlmeinenden vorgeben, das Objekt zum Guten, zum Besseren hin zu führen…“

„das Fundament einer freiheitlichen Demokratie, die ihr Selbstverständnis in eine Verfassung kleidet, ist die Bedingungslosigkeit und Unbedingtheit des Subjektstatus der Person. Dieser Status ist an nichts gebunden, an keine Leistung und Vorleistung, an kein Alter (und keine Jugend!), an keinen Ursprung, an kein Geschlecht… Im Sinne des Grundgesetzes ist die Person ein Mensch, eben weil er ein Mensch ist – Punktum! Sollte diese Unbedingtheit als Vorzeichen der demokratischen Verfaßtheit Geltung haben, so gilt sie in besonderer Weise für Menschen, die aus welchen Gründen auch immer in der Gefahr stehen könnten, ohne die staatlichen (Verfassungs-)Garantien ‚unter die Räder‘ zu kommen: Deshalb müssen gerade junge Menschen als Subjekte anerkannt und respektiert werden, dies gilt ganz besonders in Hinblick auf ihre freie Entscheidung. Auch wenn Sie, als pädagogisch Denkende und Handelnde, es sich nicht vorstellen können, weil sie davon womöglich ausgehen, der junge Mensch wäre gar nicht fähig, frei zu entscheiden, weil er die Konsequenzen noch gar nicht absehen könnte: Wenn die Begriffe Mensch, Freiheit und Würde… etwas bedeuten sollen, dann müssen sie ernst genommen werden – oder aber sie sind widersinnig, sinnentleert, nur eine Worthülse, eine Lüge, eine Selbsttäuschung. Zur Verdeutlichung: Bedingt die Parole ‚Freiheit‘ nicht geradezu, daß jemand eine Entscheidung auch dann fällen darf, wenn eine andere Person diese Entscheidung als verkehrt betrachtet und diese zu akzeptieren vermag? Haben Männer über Jahrhunderte nicht vorgegeben, aus einem gewiß wohlmeinenden Patriarchat heraus zu wissen und entscheiden zu können, was für Frauen, die nicht als Subjekte galten und anerkannt wurden, das Richtige und das Gute sei? […]

Nochmals: Sind Schüler wirklich auch Menschen? Die Frage läßt sich leicht beantworten: Schenkt ihnen das postulierte Menschsein wirklich die Möglichkeit, selbstbestimmt, würdevoll und kompetent zu entscheiden, was sie wollen? Nehmen wir als ein Beispiel die natürliche Wissenslust, die Offenheit, die sozialen Fähigkeiten des Menschen: Kann nun eine jede Person selbstbestimmt entscheiden, wann sie was von wem und mit wem und in welcher Weise erfahren möchten? Oder werden sie zu Schülern gemacht?“ (S.50f)


Sonntag, 26. Januar 2014

Tausche freie Bildung gegen Schulzwang - NEIN, DANKE!

Am 11. Juni 2013 wurde bei Avaaz von Amira E. die Petition gestartet

  Dort schreibt sie, weshalb dies wichtig ist:

Ich bin Mutter von 4 Kindern, von welchen drei 12 Jahre lang eine Pflicht erfüllten, die ihnen von aussen auferlegt wurde: Die Schulpflicht! Meine jüngste Tochter steht nun kurz vor dieser Pflicht. .Wenn ich beobachte, mit welcher Selbstverständlichkeit und Freude sie - wie auch ihre Geschwister in diesem Alter - sich selbst (mit ein wenig Unterstützung von mir) "belehrt", und sehe zeitgleich, wie viel Energie und Zeit es braucht, für ihre (großen) Geschwister, nach 12 Jahren Schule - oder sollte man sagen "Zwangsbeglückung", in sich auszusortieren, all das, was sie lernen mussten, weil andere es für wichtig hielten, von dem, was und wer sie wirklich sind......?!
Müssen tatsächlich all die Menschen, die den Wunsch nach freiem, selbst bestimmtem Lernen haben, zusammen mit diesen wunderbaren Kindern, welche sich nicht mehr in dieses System drücken lassen, Deutschland verlassen - so wie es bereits immer mehr geschieht. Dieses so wunderbare Land ist eines der Letzten in Europa, in welchem (noch) die Schulhaus-Anwesenheits-Pflicht besteht. Wir wünschen uns einfach nur, dass wir die Freiheit haben, zu wählen!

 Am 23. Januar 2014 startete Armelle B. im Namen der französischen Vereinigung "Association UNIE" die Petition
Weshalb dies wichtig ist:

Wir fordern die Abkehr von der Gesetzesvorlage, welche die Möglichkeit einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung durch die Familie einschränken will einzig und allein auf die Fälle von Unfähigkeit oder Behinderung; diese Vorlage wurde beim Präsidium des Senats (des französischen Bundesrats) am 18. Dezember 2013 angemeldet und eingebracht durch Hugues PORTELLI, Christian CAMBON, Jacques GAUTIER, Esther SITTLER, Hélène MASSON-MARET, Michel HOUEL, Colette MÉLOT und Louis PINTON.
Der häusliche Unterricht ist in Frankreich gesetzlich verankert und entspringt einer den Eltern zustehenden freien Wahl. Diese verfassungsmäßige Freiheit ist Bestandteil der Europäischen Konvention der Menschenrechte und der Kinderrechtskonvention.

Diese Gesetzesvorlage ( http://www.senat.fr/leg/ppl13-245.html ) zielt darauf ab, die persönliche Freiheit einer jeden Person noch weiter einzuschränken und ist, einmal mehr, ein Angriff auf die Familien in ihrer Wahl einer Lebensweise. Wir müssen uns diesem Versuch deutlich widersetzen, um weiterhin das Beste für unsere Kinder wählen zu können.

Ich frage mich nun: Ist es leichter, die Freiheit zu verteidigen (denn offensichtlich wird sie uns nicht geschenkt), als sie zu "erkämpfen", einzufordern? 

Oder wie ist zu erklären, dass in (und für) Deutschland nach über sieben Monaten nicht mehr als 1416 Unterzeichner sich für dieses Anliegen ausgesprochen haben und in (und für) Frankreich sind es nach drei Tagen bereits über 22.000 Menschen (Tendenz steigend), die sich dafür einsetzen, dass die Freiheit nicht noch weiter eingeschränkt wird ...?

Wer Freiheit kennt, wird sie nicht aufgeben wollen, so scheint es. Wer sie nicht kennt - hat er Angst davor, frei zu sein? Kann er sich nichts anderes mehr vorstellen? Hat er sich abgefunden? Interessiert es die Menschen gar nicht mehr?

"Wo Angst ist, ist auch Macht. Niemand hat Angst, wenn er
seit vierzehn Jahren zu seinem langweiligen Job geht.
Das ist einer der traurigen Gründe, warum er seit
vierzehn Jahren diesen traurigen Job macht."

- Grace Llewellyn -

Nun, es ist auch für uns in Deutschland wichtig, die französische Petition zu unterstützen, denn: Wenn Frankreich nun freie Bildung gegen Schulzwang tauscht, werden wir uns sicher nie von Letzterem befreien können!

"Warum sollte überhaupt jemand frei sein?
Um wirklich Mensch zu werden und aus dem Vollen zu leben.
Wenn du so lebst, wie es ein Anderer vorschreibt, lebst du nicht wirklich.
Entscheidungen zu treffen ist ein wichtiger Grundstein des Lebens, und in einem
vollen Leben erfolgt jede Entscheidung bewusst und mit Genuss."
-
Grace Llewellyn -

Samstag, 11. Januar 2014

Was tun bei Missachtung der Rechte junger Menschen und des "Kindeswohls" durch Amtsträger?

Wer sich auf den Weg macht, um dieser Frage auf den Grund zu gehen, der wird vielleicht bald schockiert stehen bleiben und nur noch den Kopf schütteln ... etwas, das von einem TABU belegt ist, ist unhinterfragbar, unantastbar und für rationale Begründung und Kritik nicht zugänglich - so heißt es ... Ich möchte hier nun einen (kurzen!) Briefwechsel veröffentlichen, den Matthias Kern, Mitbegründer der Freilerner-Solidargemeinschaft e.V., Ende letzten Jahres mit einem Rechtsanwalt und ehemaligen Familienrichter führte. Ich danke Matthias Kern für die freundliche Genehmigung dafür! 


24. November 2013

Fälle von Missachtung der Rechte junger Menschen und des Kindeswohls durch Amtsträger, z.B. im Jugendamt – Erkundung der Möglichkeiten einer Handhabe

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und ehem. Familienrichter,

wir erfahren immer wieder von Fällen, in denen junge Menschen zwangsweise Maßnahmen unterworfen werden, die unserer Auffassung nach die Rechte der jungen Menschen verletzen und nicht ihrem Wohl dienen, sondern ihnen im Gegenteil schaden – und dies gerade durch Amtsträger in Schulen, Schulbehörden, Jugendämtern und Gerichten, deren Aufgabe es eigentlich ist, dem Wohl und den Rechten der jungen Menschen oberste Priorität einzuräumen.
Wir möchten diese jungen Menschen gerne unterstützen und begleiten – fühlen uns aber oft hilflos, weil wir keine Möglichkeiten erkennen können, den handelnden Amtsträgern Einhalt zu gebieten und sie in ihre Schranken zu weisen. Hierfür erlauben wir uns, Sie um Ihre Unterstützung – zunächst in Form juristischer Informationen – zu bitten. Aufgrund der Ausführungen auf Ihrem Internet-Auftritt hoffen wir, dass Sie unser Anliegen verstehen können.
Vorweg einige Informationen über die Freilerner-Solidargemeinschaft:
Unter den jungen Menschen, die als schulpflichtig kategorisiert werden, gibt es immer wieder welche, die nicht auf die in der Schule vorgegebene Weise lernen wollen, sondern sich individuell selbstbestimmt bilden möchten – und sich deswegen dem Schulbesuch verweigern. Andere haben in der Schule Gewalt durch Mitschüler oder Lehrer erfahren oder miterlebt oder sonstige sehr unangenehme Erfahrungen gemacht und sind deswegen nicht bereit, weiter zur Schule zu gehen.
Dass sich diese jungen Menschen für eine Art der Bildung (außerhalb von Schule) entscheiden, ist unserer Auffassung nach völlig verständlich und gerechtfertigt. Von Seiten des Staates wird dies jedoch nicht akzeptiert. Von den Behörden wird in der Regel kompromisslos versucht, einen Schulbesuch zu erzwingen, unabhängig davon, ob dies im konkreten Fall dem Wohl der Betroffenen dient oder ob dadurch die Rechte der Betroffenen verletzt werden. Die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten werden massiv unter Druck gesetzt, nicht selten werden die jungen Menschen (teilweise auch die Eltern) für krank bzw. gestört erklärt. Teilweise werden sie zwangspsychiatrisiert und/oder von ihren Eltern getrennt.
Nachdem sich schon seit vielen Jahren Betroffene und Sympathisanten in Form einer Initiative regelmäßig treffen, sind wir im vergangenen Jahr einen Schritt weiter gegangen und haben einen eingetragenen Verein die „Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.“ - zur Unterstützung dieser jungen Menschen („Freilerner“) und ihrer Eltern gegründet.
Wenn wir was nicht selten vorkommt - erleben, dass von Seiten der Amtsträger Entscheidungen getroffen werden, die nach unserer Auffassung nicht dem Wohl der betroffenen jungen Menschen dienen und deren Grundrechte verletzen, stellt sich für uns immer wieder die Frage, was wir – als gewissermaßen unbeteiligte Dritte – denn tun könnten, um dem Einhalt zu gebieten.
Natürlich können wir Briefe an die beteiligen Behörden schreiben oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen – aber damit wird wohl eher der Bock zum Gärtner gemacht.
Nun also unsere Frage an Sie:
Gibt es nach Ihrer Kenntnis Möglichkeiten, als Außenstehender ein formales Verfahren z.B. gegen das Jugendamt bzw. einen seiner Mitarbeiter einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Amtshandlungen dem Kindeswohl schaden oder die Rechte der Betroffenen verletzen?
Wäre es z.B. möglich, bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Freiheitsberaubung zu erstatten, die dann von Amts wegen verfolgt werden müsste?
Kann – insbesondere von Außenstehenden – eine Beschwerde oder Anzeige wegen Gefährdung des Kindeswohls (z.B. gegen das Jugendamt) bei einer anderen Stelle als dem Jugendamt selbst eingereicht werden?
Oder gäbe es noch ganz andere Möglichkeiten?
Darüber hinaus wäre wichtig zu wissen, wie sich ein betroffener junger Mensch dagegen wehren kann, dass seine eigenen Entscheidungen und Erfahrungen ignoriert werden und „über seinen Kopf hinweg“ entschieden wird. Wie kann er deutlich machen, dass seine Entscheidung wohl überlegt und begründet ist und er selbst weder gestört noch krank ist? Wie kann er sich gegen eine zwangsweise Therapie und „Fremdunterbringung“ wehren?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kern
Im Namen und Auftrag der Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.

Als ich diesen Brief zum ersten Mal las, war ich angetan von der Klarheit dieser Worte und der deutlichen Darlegung des Anliegens ... ob dies nur mir so ging?

Drei Tage später folgte die Antwort:
27. November 2013
Sehr geehrter Herr Kern,

Ihr Anliegen missbillige ich in höchstem Maße. Als Familienrichter habe ich ohne jedes Zögern Schulverweigerern das Sorgerecht teilweise entzogen, um einen geregelten Schulbesuch sicherzustellen.

Mir sind Probleme mit Schulen bestens bekannt, dennoch kann niemand seine Kinder alleine erziehen! Den Kindern fehlt das Gemeinschaftserleben. Die Rechte der Kinder werden durch die verweigernden Eltern schwer missachtet!!  Zwangsweise Therapie ist übrigens nach der Rechtsprechung des BVerfG nur im Falle einer Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder möglich. Ein Familienrichter kann keine Therapie anordnen.Ich bitte Sie, mich nicht mehr zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
..., Rechtsanwalt, Familienrichter a.D.

???!!!

Hatte der Adressat das Schreiben wirklich gelesen?

Hat er das Anliegen beim oberflächlichen Lesen anhand weniger Stichworte in eine Ecke gesteckt, in die es gar nicht gehört? Oder sieht er junge Menschen schlichtweg als nicht entscheidungsfähig an und betrachtet die Vorstellung eines "selbstbestimmten Minderjährigen" als irrsinnig?

Wie kommt es, dass die Kompetenz eines jungen Menschen, die auch darin besteht, dass er "Nein" sagt zu einer Sache, angezweifelt wird - nein: dass seine Kompetenz gar nicht zur Debatte steht? Denn: wieso redet denn der angesprochene Anwalt hier von verweigernden Eltern, wo Matthias Kern doch eindeutig von sich der Schule verweigernden jungen Menschen spricht? Dürfen sie etwa keine eigene Meinung haben, keinen eigenen Willen? Wird ihnen etwa abgesprochen, dass sie wissen, was gut oder nicht gut für sie ist? Wie kommt es, dass in Bezug auf die Frage der Schule gar nicht die Idee aufkommt, die Kinder/Jugendlichen wahr- und ernstzunehmen?
Die Reaktion zweier Menschen, denen ich dies zeigte:
"Ich sitze mit weit geöffnetem Mund, sprachlos und erschüttert vor diesem Schreiben! Denn sie wissen nicht, was sie tun!"
"Beim Lesen des Briefes dachte ich auch, wie gut geschrieben ich ihn fand! Und beim Lesen der Antwort nur "Ach Du meine Güte...!" mit einem gedanklichen Kopfschütteln.
Ich fragte mich, ob er den Brief wirklich aufmerksam gelesen und versucht hat, zu verstehen, worum es da geht, oder ob er nur grob drübergeschaut und es in seine Schublade 'Schulverweigerer' gesteckt hat.
So etwas ist doch wirklich einfach nur traurig ..."

Wird hier deutlich, was ein Tabu ist?
 

Wer das Märchen "Des Kaisers neue Kleider" kennt, der stelle sich vor, am Ende, als das Kind plötzlich ausruft, was alle bisher nicht gewagt haben, der Kaiser habe ja nichts an, wären alle Leute über es hergefallen: "Sag sowas nie wieder, das ist nicht wahr!" ... und hätten es eingesperrt und mit Medikamenten vollgepumpt ...

... nur weil Menschen sich nicht vorstellen können oder wollen, es könnte auch anders gehen?

Die Worte, die ich von einem (anderen) Juristen neulich hörte, scheinen zu stimmen:
"Ob Juristen bereit sind sich mit grundsätzlichen Fragen der Ethik des Menschen zu beschäftigen, sicherlich, nur im Moment schwer (für mich) vorstellbar. Grundrechte werden jeden Tag verletzt und sind offensichtlich, die Täter geben es offen und freimütig zu und stellen es noch zur Schau, das Begreifen dieser Unsäglichkeit zehrt manchmal sehr an den Nerven ..."

Also nochmal: Was tun bei Missachtung der Rechte junger Menschen und des "Kindeswohls"?

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Weitere Schriftwechsel sind im Rahmen einer ausführlicheren Darstellung der Thematik der strukturellen Gewalt zu lesen in diesem Beitrag: Und niemand will's gewesen sein? - Theorie und Praxis der (strukturellen) Gewalt

Gedanken einer "Schulhasserin"

"Als ich noch zur Schule ging, wurde ich oft gefragt, ob es mir gefiele. Manchmal sagte ich ja, manchmal nein. Allerdings dachte ich...